Praxisziel Qualifikationen Unsere Patienten Team Leistungen Tagesklinik Goldakupunktur

Qualität und Qualifikation:


Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, zusammen mit meinem Team Ihnen und Ihrem Liebling eine qualifizierte und qualitativ hochwertige tierärztliche Leistung anzubieten. Wir möchten jeden Tag etwas besser werden.
Unser aller Anspruch an Qualität und Qualifikation zeigt die Zulassung der Praxis als Tierärztliche Praxis für Kleintiere sowie meine Zulassung als Fachtierarzt für Kleintiere mit Zusatzbezeichnungen.

Der Fachtierarzt für Kleintiere stellt eine von der Tierärztekammer anerkannte Zusatzqualifikation dar.
Um diese zu erwerben, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

Nachweis mehrjähriger praktischer Erfahrung auf dem FachgebietVorlage von Fallberichten/einer wissenschaftlichen VeröffentlichungBesuch von zahlreichen ATF–anerkannten FortbildungenEinstündige Prüfung durch ein Fachgremium (Vertreter der Universität, der Fachpraxis, der Tierärztekammer)Der Fachtierarzt für Kleintiere muss mehr Fortbildungsstunden pro Jahr ableisten als ein Durchschnittstierarzt

Zusatzbezeichnungen

Unter einer Zusatzbezeichnung versteht man eine durch die Tierärztekammer zertifizierte Zusatzqualifikation. Von mir wurden Zusatzbezeichnungen auf in den Gebieten „Kleine Heimtiere“ sowie „Röntgenologie und Sonographie“ erworben.
Um eine solche Bezeichnung führen zu dürfen, ist ein Weiterbildungsgang zu absolvieren.
Dieser besteht aus:
Nachweis mehrjähriger praktischer Erfahrung auf dem FachgebietVorlage von Fallberichten/einer wissenschaftlichen VeröffentlichungBesuch von zahlreichen ATF–anerkannten FortbildungenEinstündige Prüfung durch ein Fachgremium (Vertreter der Universität, der Fachpraxis, der Tierärztekammer)
Der Inhaber einer Zusatzbezeichnung muss mehr Fortbildungsstunden pro Jahr ableisten als ein Durchschnittstierarzt.

Tierärztliche Praxis für Kleintiere

Die Tierärztekammer hat uns die Praxisbezeichnung „Tierärztliche Praxis für Kleintiere" zuerkannt. Diese Bezeichnung darf seit neuerem von besonders gut ausgestatteten und qualifizierten Tierarztpraxen geführt werden.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
bestimmte räumliche Voraussetzungen (z.B. separater OP)qualifiziertes Personalaktuelle Fachliteraturbestimmte medizinische Geräte (umfangreiches Sofortlabor, Röntgen, Intubationsbesteck etc.)

Der leitende Tierarzt in der „Tierärztlichen Praxis für Kleintiere" muss besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen besitzen:

Klinische Untersuchung und Behandlung der KleintiereChirurgische Erkrankung, einschl. Augenkrankheit bei Hund, Katze und HeimtierInnere Erkrankung, einschl. Infektionskrankheit, Hautkrankheit und Parasitosen bei Hund, Katze und HeimtierPathologische Anatomie der KleintierkrankheitenAnästhesiologieRöntgenologie- und StrahlenschutzHaltung und Fütterung von Hund, Katze und HeimtierZucht von Hunden und Katzen, einschl. ErbpathologieZooanthroponosen sowie Anthropozoonosen

Der Qualitätsstandard wird durch regelmäßige Kontrollen durch die Tierärztekammer überprüft.

Der leitende Tierarzt einer „Tierärztlichen Praxis für Kleintiere“ muss mehr Fortbildungsstunden pro Jahr ableisten als ein Durchschnittstierarzt.